Unsere Mitarbeiter verstehen sich als Begleiter unserer Bewohner. Wir legen Wert auf qualifizierte und wertschätzende Betreuungsarbeit, deshalb verfügen unsere Mitarbeiter über eine hohe persönliche Kompetenz. Die Mitarbeiter sorgen für eine liebevolle Atmosphäre, die sich auf Respekt, Verständnis und Verantwortung stützt.
Als attraktiver Arbeitgeber und Träger einer Einrichtung im Sinne von § 3 des Wohn- und Teilhabegesetzes (alt: stationäre Einrichtung) und/oder einer betreuten Wohngruppe für Menschen mit Behinderungen im Sinne von § 4Abs. 3 des Wohn- und Teilhabegesetzes (betreute Wohngruppe) dürfen wir nur Personen beschäftigen, die die Mindestanforderungen der §§ 2 bis 9 erfüllen, soweit nicht in den §§ 11 und 12 etwas anderes bestimmt.
Fachkräfte für betreuende Tätigkeiten müssen eine in der Regel mindestens dreijährige Berufsausbildung mit einem staatlich anerkannten Abschluss oder ein Studium im Gesundheits- oder Sozialwesen abgeschlossen haben, in denen Kenntnisse und Fähigkeiten zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Wahrnehmung der von ihnen ausgeübten Funktion und Tätigkeit vermittelt werden.
Fachkräfte, die in unserer Einrichtung tätig sind, können folgende Qualifikation haben:
- Heilpädagoge
- Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge
- Ergotherapeut
- Heilerziehungspfleger
- Erzieher
- Gesundheits- und Kranken- sowie Altenpfleger.
Hilfskräfte sind zur Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen eingesetzte Personen, die bei uns in einem Arbeitsverhältnis stehen und die Anforderungen nach den Absätzen 1 und 3 bis 5 der WTG-Personalverordnung nicht erfüllen.
Zu den Hilfskräften zählen insbesondere:
- Assistentinnen und Assistenten für Pflege und Betreuung
- Sozialassistenten
- Altenpflegehelfer
- Krankenpflegehelfer
- Heilerziehungspflegehelfer sowie vergleichbare Hilfskräfte.